Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung gilt für die Website von Cenova Austria.
Stand der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG, Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA werden weitgehend umgesetzt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 12. Oktober 2026: automatisierte Prüfung mit axe-core (Smartphone- und Desktop-Ansicht, nach vollständigem Scrollen) sowie eine Prüfung der Bedienung mit der Tastatur.
Bewegung und Animationen
Laufende Animationen – etwa die LED-Wand im Kopfbereich der Startseite oder die Live-Demos – lassen sich mit der Schaltfläche „Bewegung pausieren“ im Fußbereich jeder Seite jederzeit anhalten; die Einstellung bleibt für weitere Besuche gespeichert. Ist in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ aktiviert, sind diese Effekte von vornherein abgeschaltet.
Bekannte Einschränkungen
Die 3D-Ansichten der Produkte und die dreidimensionale Kamera-Demo sind visuelle Veranschaulichungen; alle Produktinformationen stehen zusätzlich als Text zur Verfügung. Die LED-Wand im Kopfbereich der Startseite ist dekorativ. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte.
Kontakt und Feedback
Hinweise auf Barrieren nehmen wir gerne entgegen:
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellender Beantwortung Ihres Feedbacks können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden, das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice), um auf mögliche Verstöße hinzuweisen (§§ 21 und 35 BaFG). Es prüft den Hinweis und teilt Ihnen innerhalb von acht Wochen schriftlich mit, ob es ein Verfahren durchführt (§ 35 Abs. 3 BaFG).